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[ 2026 ]
Reduzierte Linienzeichnung einer Sprechblase, in der nur eine einzelne klare Linie statt vieler Schnörkel steht, als Sinnbild für belegte statt vager Aussagen

Nachhaltigkeit

Glaubwürdig über Nachhaltigkeit sprechen: was ab 2026 gilt – und was immer galt

Andreas Römer · 12.08.2026 · 9 min

Zwei Bewegungen, die in entgegengesetzte Richtungen laufen

Wer das Thema Nachhaltigkeit über die letzten Jahre verfolgt hat, könnte ein widersprüchliches Bild bekommen. Auf der einen Seite lockert die EU ihre Berichtspflichten: Mit dem sogenannten Omnibus-Paket wurden die Schwellenwerte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die Lieferketten-Sorgfaltspflicht (CSDDD) deutlich angehoben, viele Unternehmen fallen ganz heraus, die Zahl der Datenpunkte wurde stark reduziert, und der indirekte Druck über große Kunden auf kleinere Zulieferer wurde gedeckelt. Auch die EU-Entwaldungsverordnung wurde verschoben.

Auf der anderen Seite werden die Regeln dafür, was man über Nachhaltigkeit sagen darf, schärfer. Die Pflicht zu berichten nimmt also ab – die Pflicht, belegen zu können, was man behauptet, nimmt zu. Für die Kommunikation eines Projekts ist die zweite Bewegung die wichtigere.

Die EmpCo-Richtlinie: das verbindliche Stück

Im Zentrum steht die EmpCo-Richtlinie (offiziell „Empowering Consumers for the Green Transition”, Richtlinie (EU) 2024/825). Sie ist seit März 2024 in Kraft, wurde in Deutschland über eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt und gilt verbindlich ab dem 27. September 2026. Eine separat geplante, weitergehende Green-Claims-Richtlinie wurde von der EU-Kommission im Juni 2025 zurückgezogen – das verbindliche Instrument ist also EmpCo.

Was sie verbietet, lässt sich gut zusammenfassen: pauschale Umweltaussagen wie „klimaneutral”, „umweltfreundlich”, „grün” oder „öko” ohne belastbaren Nachweis; selbst erstellte Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung; und „Neutralitäts”-Werbung, die allein auf Kompensation beruht. Bei Verstößen drohen je nach Mitgliedstaat empfindliche Bußgelder. Vieles davon galt im Kern schon vorher: Der Bundesgerichtshof entschied 2024, dass die Werbung mit „klimaneutral” irreführend ist, wenn nicht erklärt wird, wie diese Neutralität zustande kommt. EmpCo macht diese Linie nun ausdrücklich und europaweit verbindlich.

Eine Einordnung ist wichtig: EmpCo zielt auf die Kommunikation gegenüber Verbraucher:innen. Im Objektgeschäft ist der direkte Adressat oft ein anderer. Aber die Grundregel des Lauterkeitsrechts – keine irreführenden Aussagen – gilt breit, Abmahnungen durch Wettbewerber sind möglich, und sie betrifft zwei Dinge zugleich: die eigenen Marketingaussagen und die Aussagen, die man von Herstellern übernimmt und weitergibt.

Die positive Seite: wie man es richtig macht

Regeln sagen, was man lassen soll. Hilfreicher ist die Frage, wie glaubwürdige Kommunikation aussieht. Hier gibt es einen brauchbaren Maßstab jenseits des Rechts: die Leitprinzipien von UN-Umweltprogramm und Internationalem Handelszentrum für glaubwürdige Nachhaltigkeitsinformationen. Verkürzt lauten die wichtigsten:

  • Verlässlichkeit – Aussagen auf anerkannter Methodik und Daten, möglichst drittgeprüft.
  • Relevanz – über das Wesentliche sprechen, nicht über einen Nebenaspekt.
  • Klarheit – konkret und verständlich statt vage.
  • Transparenz – belegen, offenlegen, was geprüft wurde und was nicht.
  • Zugänglichkeit – die Informationen auffindbar machen.

Das eingängigste Bild dafür ist das Gegenteil: Eine LED-Lampe an einer Tankstelle zu feiern, während daneben der eigentliche Betrieb unverändert läuft, ist genau die Art von Aussage, die das Relevanz-Prinzip ausschließt. Glaubwürdig ist nicht, wer am lautesten „grün” sagt, sondern wer das Wesentliche benennt und belegen kann.

Der Haken: es gibt keine Abkürzung

Damit zum roten Faden, der sich durch dieses ganze Themenfeld zieht. Man kann nicht mehr behaupten, als man belegen kann – und belegen lässt sich, wie die vorangegangenen Beiträge gezeigt haben, oft nur ein Teil. Nicht jedes Produkt hat eine EPD, nicht jede Materialangabe ist drittgeprüft, nicht jede Herkunft lückenlos dokumentiert, nicht jeder Footprint vollständig.

Das ist keine Schwäche, die man durch geschickte Formulierung übertünchen sollte. Es ist die Realität eines komplexen Themas – und der ehrliche Umgang damit ist die eigentliche Strategie. Wer sagt, was belegt ist, die Lücken benennt und nichts verspricht, das der Prüfung nicht standhält, baut etwas auf, das die laute, vage Werbung gerade verliert: Vertrauen. Gerade weil die Pflicht zu berichten abnimmt, wird Glaubwürdigkeit zum freiwilligen Unterscheidungsmerkmal.

Was das für Ihr Projekt bedeutet

Für ein Projekt heißt das vor allem eines: Die Nachhaltigkeitsaussagen, die Sie übernehmen und weitergeben – an Ihren Auftraggeber, in einer Ausschreibung, im Nachweis für eine Gebäudezertifizierung –, tragen nur so weit, wie die Angaben der Hersteller dahinter tragen. Ein durchgereichter Hochglanz-Claim, den niemand geprüft hat, wird im Zweifel zu Ihrem Risiko, nicht zu dem des Herstellers.

Genau hier sehen wir unsere Rolle, und damit schließt sich der Kreis dieser Reihe: Wir lesen die Nachweise der Produkte, die in Ihr Projekt kommen, ordnen ein, was belastbar ist und was geschätzt, und sagen klar, worauf Sie sich berufen können und worauf nicht. So geben Sie nur weiter, was auch hält – konkret, belegt und ohne Versprechen, das einer Prüfung nicht standhält. Das ist kein Verzicht auf Wirkung. Es ist die einzige Form von Wirkung, die auf Dauer trägt.

Wenn Sie für ein Projekt sichergehen wollen, dass die Nachhaltigkeitsangaben Ihrer Produkte tragen – bevor Sie sich darauf berufen –, sprechen Sie uns an.

[ über den autor ]
Andreas Römer, Gründer von wørkstudio+

Andreas Römer – Gründer

Andreas Römer begleitet seit über 25 Jahren Projekte in der Möbel- und Objekteinrichtungsbranche – vom Designmöbel-Vertrieb (u. a. als Sales Manager bei Fritz Hansen) bis zum Objektgeschäft mit Büro- und Hotelprojekten. Seine fachlichen Schwerpunkte sind Raumakustik und Nachhaltigkeit. Staatlich geprüfter Betriebswirt der Fachrichtung Möbelhandel.

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Tragen die Nachhaltigkeitsangaben in Ihrem Projekt?

Wir ordnen die Hersteller-Nachweise für Ihr Projekt ein – und zeigen, worauf Sie sich berufen können.

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wørkstudio+ ist Fachhandel für Objekteinrichtung mit Beratungs- und Planungsanspruch im Rhein-Main-Gebiet. Wir gestalten Arbeitswelten, Büros und Objektflächen – von der Bedarfsanalyse über die Raumplanung bis zur schlüsselfertigen Einrichtung. Für Unternehmen, die ihre Räume als Ausdruck ihrer Haltung verstehen.

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