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[ 2026 ]
Reduzierte Linienzeichnung: Ein Büroraum mit drei Arbeitsplätzen, am Boden sind Bemaßungslinien eingezeichnet, eine Person steht mit einem Plan in der Hand im Raum

Arbeitswelt

Die Norm ist der Boden, nicht das Ziel

Andreas Römer · 20.10.2026 · 5 min

Drei Arbeitsplätze in einem Raum von 20 Quadratmetern. Damit ist genau die Untergrenze erreicht, unter die die Arbeitsstättenregel ASR A1.2 in keinem Fall geht: 8 Quadratmeter für den ersten Arbeitsplatz, je 6 für den zweiten und dritten. Ob der Raum die Regel insgesamt erfüllt, hängt noch davon ab, ob Bewegungsflächen, Wege und Möbel hineinpassen. Der Richtwert für ein Zellenbüro mit drei Plätzen läge bei 24 bis 30 Quadratmetern.

Ob man in diesem Raum gut arbeiten kann, wenn zwei der drei gleichzeitig telefonieren, sagt keine dieser Zahlen. Dafür sind sie auch nicht gemacht.

Wo die Zahlen eigentlich stehen

Die Arbeitsstättenverordnung selbst nennt kaum Maße. Sie verlangt eine „ausreichende Grundfläche“ und eine „ausreichende lichte Höhe“, damit die Beschäftigten ihre Arbeit ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens verrichten können. Die konkreten Werte stehen in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, den ASR.

Die ASR sind kein Gesetz, haben aber eine Vermutungswirkung. Wer sie einhält, kann davon ausgehen, dass er die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Wer abweicht, muss auf anderem Weg die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz erreichen und das in der Gefährdungsbeurteilung nachweisen. In der Praxis plant deshalb fast jeder nach den ASR.

Die wichtigsten Mindestmaße im Büro

Für Büros zählen vor allem diese Werte:

  • Grundfläche: mindestens 8 m² für einen Arbeitsplatz und 6 m² für jeden weiteren (ASR A1.2). Als Richtwert für Zellenbüros nennt dieselbe Regel 8 bis 10 m² je Arbeitsplatz einschließlich Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen, für Großraumbüros 12 bis 15 m².
  • Lichte Raumhöhe: 2,50 m bei bis zu 50 m² Grundfläche, 2,75 m über 50 m², 3,00 m über 100 m² (ASR A1.2). Unter bestimmten Bedingungen sind Abweichungen möglich, bei kleinen Büros bis 50 m² auch auf das Maß des Landesbaurechts.
  • Luftraum: mindestens 12 m³ freier Luftraum je ständig anwesendem Beschäftigten bei überwiegend sitzender Tätigkeit (ASR A1.2).
  • Bewegungsfläche am Arbeitsplatz: mindestens 1,50 m², dabei mindestens 1,00 m tief und breit, bei nebeneinanderliegenden Arbeitsplätzen mindestens 1,20 m breit (ASR A1.2).
  • Gang zum persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz: mindestens 0,60 m breit (ASR A1.8).
  • Arbeitsfläche am Bildschirmarbeitsplatz: mindestens 160 × 80 cm, bei nur einem Bildschirm, wenig Arbeitsmitteln und wenig Unterlagen auch 120 cm breit (ASR A6).

Welche Raumformen die ASR unterscheidet und warum der Großraum entgegen seinem Ruf mehr Fläche braucht, haben wir im Beitrag „Welche Büroform passt zu welcher Arbeit?“ beschrieben.

Was die Mindestmaße sichern und was nicht

Die Werte haben einen klaren Zweck. Sie sollen verhindern, dass Menschen sich am Arbeitsplatz nicht bewegen können, dass Fluchtwege zugestellt werden oder dass die Luft in einem zu kleinen Raum zu schnell verbraucht ist. Das ist viel wert, und es ist nicht selbstverständlich.

Was ein Arbeitsplatz für konzentrierte Arbeit braucht, beschreiben sie nur am Rand. Die Bewegungsfläche von 1,50 m² reicht, um aufzustehen und den Stuhl zurückzuschieben. Sie sagt nichts darüber, ob der Rollcontainer am Ende genau dort steht. Die Mindestarbeitsfläche von 160 × 80 cm reicht für zwei Bildschirme, Tastatur und ein paar Unterlagen. Die DGUV empfiehlt in ihrer Information 215-410 aus ergonomischer Sicht 180 cm Breite und 90 bis 100 cm Tiefe.

Reduzierte Linienzeichnung: Eine Person ist gerade vom Bürostuhl aufgestanden, zwischen Schreibtisch und Schrank ist die freie Bewegungsfläche als gestricheltes Rechteck markiert

Beim Lärm ist es ähnlich. Die ASR A3.7 begrenzt den Beurteilungspegel für Tätigkeiten mit hoher Konzentration oder hoher Sprachverständlichkeit auf 55 dB(A) und nennt für Mehrpersonen- und Großraumbüros eine Nachhallzeit von höchstens 0,6 Sekunden, gemessen im unbesetzten Raum. Das sind sinnvolle Werte. Ob sich neben einem telefonierenden Kollegen konzentriert arbeiten lässt, hängt trotzdem von mehr ab, etwa davon, wie weit Sprache im Raum trägt. Warum man Akustik deshalb früh plant, steht im Beitrag „Akustik früh mitdenken“.

Ein Detail, das oft übersehen wird: Think Tanks, Telefonkabinen und andere Raum-in-Raum-Systeme, die die Anforderungen der ASR A1.2 nicht erfüllen, gelten nach der DGUV Information 215-441 als Einbauten. Sie dürfen nur zeitlich begrenzt genutzt werden. Als dauerhafter Arbeitsplatz für jemanden, der viel telefoniert, sind sie damit nicht gedacht.

Wo gute Planung anfängt

Die Mindestmaße sind die Prüfung am Ende, nicht der Ausgangspunkt. Wer mit ihnen beginnt, fragt, wie viele Arbeitsplätze auf die Fläche passen. Sinnvoller ist die Frage, welche Arbeit dort stattfindet und was sie braucht: wie viel Ruhe, wie viel Austausch, wie viele Orte für Gespräche, die nicht jeder mithören soll.

Daraus ergibt sich eine Fläche, die meist über den Mindestwerten liegt. Am Ende prüft man sie gegen die ASR, und sie hält. So herum ist die Reihenfolge richtig.

Wenn Sie eine Fläche planen und wissen wollen, wo sie über das Minimum hinaus Luft braucht, sprechen Sie uns an.

[ über den autor ]
Andreas Römer, Gründer von wørkstudio+

Andreas Römer – Gründer

Andreas Römer begleitet seit über 25 Jahren Projekte in der Möbel- und Objekteinrichtungsbranche – vom Designmöbel-Vertrieb (u. a. als Sales Manager bei Fritz Hansen) bis zum Objektgeschäft mit Büro- und Hotelprojekten. Seine fachlichen Schwerpunkte sind Raumakustik und Nachhaltigkeit. Staatlich geprüfter Betriebswirt der Fachrichtung Möbelhandel.

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wørkstudio+ ist Fachhandel für Objekteinrichtung mit Beratungs- und Planungsanspruch im Rhein-Main-Gebiet. Wir gestalten Arbeitswelten, Büros und Objektflächen – von der Bedarfsanalyse über die Raumplanung bis zur schlüsselfertigen Einrichtung. Für Unternehmen, die ihre Räume als Ausdruck ihrer Haltung verstehen.

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